Firma Peter Kügler Dreh und Frästechnik
- Einleitung
 Nachhaltigkeit spielt in der Strategie von Firma Kügler eine entscheidende Rolle. Wir
 unterstützen die Ziele des Lieferkettengesetzes in Bezug auf Menschenrechte,
 Arbeitsnormen, Umwelt und Klima sowie Korruptionspräventionen.
 Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie diese Standards einhalten,
 damit wir über unsere gesamte Wertschöpfungskette hinweg verantwortungsvoll handeln.
 Eine Dokumentation findet nicht statt aber wir richten uns an diesen Regel aus.
- Achtung der grundlegenden Menschenrechte der Arbeitnehmer
 2.1 Beschäftigung von Personen in Zwangsarbeit
 Wir dulden keine Sklaverei, Knechtschaft, Zwangsarbeit und keinen Menschenhandel in
 unserer Lieferkette. Ebenso wenig werden Schuld- oder Vertragsknechtschaft akzeptiert.
 Damit ist jede Arbeitsleistung oder Dienstleistung gemeint, die von einer Person unter
 Androhung von Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung
 gestellt hat.
 2.2 Verbot der Beschäftigung eines Kindes
 Wir lehnen Kinderarbeit in unserer Lieferkette ab. Unsere Lieferanten müssen jegliche
 Kinderarbeit in ihrem Unternehmen vermeiden. Die Definition von Kinderarbeit orientiert
 sich am Übereinkommen Nr. 138 und 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
 Wenn ein lokales Gesetz ein höheres gesetzliches Mindestalter für Arbeitskräfte oder eine
 längere Schulpflicht vorschreibt, so gilt das höhere Alter.
 2.3 Arbeitszeit, Löhne und Leistungen
 Es ist die Pflicht von uns und unserer Lieferanten die jeweils geltenden gesetzlichen
 vorgegebenen Regelungen zur Arbeitszeit einzuhalten.
 Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie ihren Mitarbeitern eine faire und
 wettbewerbsfähige Vergütung und sonstige Leistungen bieten und dass sie sich für
 gleichen Lohn bei gleichwertiger Arbeit einsetzen.
 Der angemessene Lohn bemisst sich nach den Regelungen des Beschäftigungsortes. Er
 beträgt mindestens die Höhe des nach dem anwendbaren Recht festgelegten
 Mindestlohns. Dabei werden die Lebenserhaltungskosten der Beschäftigten und derer
 Familien gewährleistet sowie die Leistungen der sozialen Sicherheit in dem betreffenden
 Land berücksichtigt.
 2.4 Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
 Wir und unsere Lieferanten müssen eine offene und konstruktive Kommunikation mit ihren
 Beschäftigten und Arbeitnehmervertretern pflegen. Sie haben das Vereinigungsrecht und
 jenes auf Kolletivverhandlungen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu
 unterstützen.
 Die Mitarbeiter, die sich als Arbeitnehmervertreter engagieren, dürfen nicht benachteiligt
 werden, damit sie ihre Aufgaben ohne Angst vor Repressionen oder Diskriminierung
 wahrnehmen können.
 2.5 Gleichbehandlung / Gleichstellung
 Die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter:innen muss ein wesentlicher Grundsatz der
 Unternehmenspolitik unserer Lieferanten:innen sein. Sie stellen sicher, dass diese mit
 Respekt, frei von Belästigung oder Missbrauch jeder Art, ohne harte oder unmenschliche
 Behandlung und frei von rechtswidrigen Praktiken oder Diskriminierung Ihrer Tätigkeit
 nachgehen können.
 2.6 Gesundheit und Sicherheit
 wir als Unternehmen und unsere Lieferanten müssen ihre Mitarbeiter angemessen vor
 Gefahren schützen.
 Körperlich anstrengende Tätigkeiten und Bedingungen am Arbeitsplatz sowie Risiken, die
 sich aus der Nutzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Infrastruktur ergeben, sind so zu
 managen, dass die Mitarbeiter keinen Gefahren ausgesetzt sind.
 Die Lieferanten müssen für angemessene Kontrollen, sichere Arbeitsabläufe,
 angemessene Instandhaltung und die erforderlichen technischen Schutzmaßnahmen
 sorgen, um Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu reduzieren und um
 Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Zusätzlich müssen die Lieferanten ihren
 Mitarbeitern geeignete Schutzbekleidung zur Verfügung stellen. Arbeitsplatz bezogene
 Sicherheitsunterweisungen sind regelmäßig durchzuführen.
- Umweltschutz
 Wir sind bestrebt und erwarten auch von unseren Lieferanten, dass sie im Einklang mit
 den geltendengesetzlichen Umweltschutzstandards handeln, um negative
 Umweltauswirkungen zu minimieren und den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern.
 3.1 Natürliche Ressourcen- und Klimaschutz
 Firma Peter Kügler und unsere Lieferanten nutzen die benötigten Ressourcen (z.B.
 Wasser, Energiequellen,Rohstoffe) effizient und reduzieren dessen Verbrauch
 kontinuierlich. Hierdurch werden die Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima, die von
 den Lieferanten selbst oderinnerhalb ihrer Lieferkette verursacht werden, stetig minimiert.
 Unsere Lieferanten sollen sich hierfür für die Entwicklung und den Einsatz umwelt- und
 klimafreundlicher Produkte,
 Verfahren und Technologien engagieren, um kontinuierlich ökologische Verbesserungen
 zu realisieren.
 3.2 Abfall und Emissionen
 Firma P.Kügler und deren Lieferanten müssen die Sicherheit und die Einhaltung der
 Vorschriften bei der Handhabung, der Lagerung, dem Transport, der Entsorgung, dem
 Recycling und derWiederverwertung von Abfällen, Abgasen und Abwässern gewährleisten.
 Sie schützen das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter sowie Öffentlichkeit
 gegenüber Gefahren,welche von Herstellprozessen und/oder Produkten ausgehen
 können. Tätigkeiten, die negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen oder
 auf die Umwelt haben können, müssen in angemessener Weise gehandhabt, gemessen
 und kontrolliert werden.
 Die Freisetzung von gefährlichen Substanzen muss minimiert oder sogar verhindert
 werden.
- Verhalten von Unternehmen
 4.1 Rechtliche und sonstige Anforderungen
 Unsere Lieferanten und wir haben alle anwendbaren internationalen, nationalen und
 lokalen Gesetze und Bestimmungen, vertraglichen Vereinbarungen und international
 anerkannten Standards zu kennen und einzuhalten.
 Wir handeln verantwortungsvoll und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und
 behördlichen Vorschriften. Dies erwarten wir auch von unseren Lieferanten.
 4.2 Mitteilung der Nachhaltigkeitsgrundsätze in der Lieferkette
 Unsere Lieferanten sollen die in diesem Verhaltenskodex dargelegten Nachhaltigkeits-
 Grundsätze auch in ihrer vorgeschalteten Lieferkette umsetzen.
 4.3 Verbot von Korruption und Bestechung
 Korruption, Erpressung, Untreue, Unterschlagung, Bestechung und Geldwäsche müssen
 in jeglicher Form verboten werden und dürfen nicht praktiziert oder geduldet werden.
 4.4 Konfliktmineralien
 Wir erwarten von unseren Lieferanten eine verantwortungsbewusste Beschaffung von
 Mineralien. Sie müssen die nötigen Schritte unternehmen, um Risiken in ihrer Lieferkette
 zu identifizieren und zu bewerten. Weiterhin sind unsere Lieferanten dafür verantwortlich,
 dass keine Konfliktmineralien an uns geliefert werden.
 4.5 Exportkontrolle
 Als Unternehmen haben die Anforderungen der
 Exportkontrollen, Embargovorschriften und die umfassenden Regeln und
 Einschränkungen des freien Warenverkehrs höchste Priorität für uns.
 Daher erwarten wir von unseren Lieferanten, dass die geltenden
 Außenhandelsbestimmungen sorgfältig eingehalten werden. Des Weiteren setzen wir
 voraus, dass sobald Waren transportiert oder gehandelt werden, Dienstleistungen oder
 andere Technologien/Software zur Verfügung gestellt werden, diese auf die Vorschriften zu
 den EU und US-Sanktionslisten überprüft sind.
 Wir setzen die Angabe der zutreffenden produktbezogenen
 Exportkontrollklassifizierungen,die Angabe des Ursprungslandes, des HS Codes /Zolltarifnummern
 4.6 Meldesystem
 Die Mitarbeiter und Geschäftspartner müssen die Möglichkeit haben, Bedenken oder
 illegale Aktivitäten ohne die Gefahr von Repressalien zu melden.
 Wenn ein geäußertes Anliegen auch Firma Kügler als Partner des Lieferanten betreffen,
 muss der Lieferant Firma Kügler unverzüglich informieren.
 Mail an: p.kuegler-automatendreherei@t-online.de
 oder
 auf dem Postweg:
 Peter Kügler Dreh und Frästechnik
 Deisterstraße 5E
 30989 Gehrden
