Verkaufs-und Lieferbedingungen
Unsere Preise und Rechnungen sind in Euro gestellt.
Zahlung hat innerhalb 8-Tagen 2%Skonto oder in 14-Tagen netto zu erfolgen, und zwar
derart, dass wir in den Besitz des vollen Gegenwertes unserer Rechnung gelangen.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für beide ist Wennigsen.
Die angegebenen Lieferfristen sind ohne jede Verbindlichkeit. Verzugsstrafen oder sonstige
Schadenersatzansprüche für verzögerte Lieferungen sind ausgeschlossen.
Der Versand geschieht auf Kosten und Gefahr des Bestellers, auch bei Frankolieferungen. Die Wahl des
Transportweges und der Transportmittel erfolgt nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste
Verfrachtung und Deklaration.
Verpackung wird selbstkostendeckend berechnet, jedoch nicht zurückgenommen.
Ereignisse höherer Gewalt, wozu auch Rohstoffmangel, Streik und Betriebsstörungen gehören, entbinden uns
von der Einhaltung der eingegangenen Lieferungsverfplichtungen.
Für gelieferte Erzeugnisse übernehmen wir in der Weise Gewähr, dass wir die Stücke, an denen unverkennbare
Stoff-oder Herstellungsfehler einwandfrei nachgewiesen werden, welche die Verwendbarkeit der Stücke
aussschliessen, nach unserer Wahl zum berechneten Preis zurücknehmen, oder durch neue, der ursprünglichen
Bestellung entsprechende, kostenlos ersetzen, wogegen die untauglichen Stücke zurückzuerstatten sind.
Jede weitere Verpflichtung und etwaige Ansprüche auf Vergütung von Schadenersatz, wozu auch Verzugsstrafe
zu rechnen ist, Arbeitslöhnen usw., werden ausdrücklich abgelehnt.
Beanstandungen hinsichtlich der Stückzahl oder Güte der Waren können nur dann berücksichtigt werden, wenn
sie uns innerhalb der nach 377 des Handelsgesetzbuches gegebenen Frist, jedoch nicht später als 14-Tage nach
Empfang der Ware angezeigt werden.
Eine Mengentoleranz von plus minus 10% der Bestellmenge behalten wir uns vor.
Verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel (Erweiterter Eigentumsvorbehalt!!)
Verarbeitung und Umbildung unserer Ware durch den Käufer findet ausschließlich für uns statt.
Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns Miteigentum an der neuen Sache zu in
Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten
Ware zur Zeit der Verarbeitung.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum