Firma Peter Kügler Dreh und Frästechnik
- Einleitung
Nachhaltigkeit spielt in der Strategie von Firma Kügler eine entscheidende Rolle. Wir
unterstützen die Ziele des Lieferkettengesetzes in Bezug auf Menschenrechte,
Arbeitsnormen, Umwelt und Klima sowie Korruptionspräventionen.
Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie diese Standards einhalten,
damit wir über unsere gesamte Wertschöpfungskette hinweg verantwortungsvoll handeln.
Eine Dokumentation findet nicht statt aber wir richten uns an diesen Regel aus. - Achtung der grundlegenden Menschenrechte der Arbeitnehmer
2.1 Beschäftigung von Personen in Zwangsarbeit
Wir dulden keine Sklaverei, Knechtschaft, Zwangsarbeit und keinen Menschenhandel in
unserer Lieferkette. Ebenso wenig werden Schuld- oder Vertragsknechtschaft akzeptiert.
Damit ist jede Arbeitsleistung oder Dienstleistung gemeint, die von einer Person unter
Androhung von Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung
gestellt hat.
2.2 Verbot der Beschäftigung eines Kindes
Wir lehnen Kinderarbeit in unserer Lieferkette ab. Unsere Lieferanten müssen jegliche
Kinderarbeit in ihrem Unternehmen vermeiden. Die Definition von Kinderarbeit orientiert
sich am Übereinkommen Nr. 138 und 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Wenn ein lokales Gesetz ein höheres gesetzliches Mindestalter für Arbeitskräfte oder eine
längere Schulpflicht vorschreibt, so gilt das höhere Alter.
2.3 Arbeitszeit, Löhne und Leistungen
Es ist die Pflicht von uns und unserer Lieferanten die jeweils geltenden gesetzlichen
vorgegebenen Regelungen zur Arbeitszeit einzuhalten.
Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie ihren Mitarbeitern eine faire und
wettbewerbsfähige Vergütung und sonstige Leistungen bieten und dass sie sich für
gleichen Lohn bei gleichwertiger Arbeit einsetzen.
Der angemessene Lohn bemisst sich nach den Regelungen des Beschäftigungsortes. Er
beträgt mindestens die Höhe des nach dem anwendbaren Recht festgelegten
Mindestlohns. Dabei werden die Lebenserhaltungskosten der Beschäftigten und derer
Familien gewährleistet sowie die Leistungen der sozialen Sicherheit in dem betreffenden
Land berücksichtigt.
2.4 Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
Wir und unsere Lieferanten müssen eine offene und konstruktive Kommunikation mit ihren
Beschäftigten und Arbeitnehmervertretern pflegen. Sie haben das Vereinigungsrecht und
jenes auf Kolletivverhandlungen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu
unterstützen.
Die Mitarbeiter, die sich als Arbeitnehmervertreter engagieren, dürfen nicht benachteiligt
werden, damit sie ihre Aufgaben ohne Angst vor Repressionen oder Diskriminierung
wahrnehmen können.
2.5 Gleichbehandlung / Gleichstellung
Die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter:innen muss ein wesentlicher Grundsatz der
Unternehmenspolitik unserer Lieferanten:innen sein. Sie stellen sicher, dass diese mit
Respekt, frei von Belästigung oder Missbrauch jeder Art, ohne harte oder unmenschliche
Behandlung und frei von rechtswidrigen Praktiken oder Diskriminierung Ihrer Tätigkeit
nachgehen können.
2.6 Gesundheit und Sicherheit
wir als Unternehmen und unsere Lieferanten müssen ihre Mitarbeiter angemessen vor
Gefahren schützen.
Körperlich anstrengende Tätigkeiten und Bedingungen am Arbeitsplatz sowie Risiken, die
sich aus der Nutzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Infrastruktur ergeben, sind so zu
managen, dass die Mitarbeiter keinen Gefahren ausgesetzt sind.
Die Lieferanten müssen für angemessene Kontrollen, sichere Arbeitsabläufe,
angemessene Instandhaltung und die erforderlichen technischen Schutzmaßnahmen
sorgen, um Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu reduzieren und um
Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Zusätzlich müssen die Lieferanten ihren
Mitarbeitern geeignete Schutzbekleidung zur Verfügung stellen. Arbeitsplatz bezogene
Sicherheitsunterweisungen sind regelmäßig durchzuführen. - Umweltschutz
Wir sind bestrebt und erwarten auch von unseren Lieferanten, dass sie im Einklang mit
den geltendengesetzlichen Umweltschutzstandards handeln, um negative
Umweltauswirkungen zu minimieren und den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern.
3.1 Natürliche Ressourcen- und Klimaschutz
Firma Peter Kügler und unsere Lieferanten nutzen die benötigten Ressourcen (z.B.
Wasser, Energiequellen,Rohstoffe) effizient und reduzieren dessen Verbrauch
kontinuierlich. Hierdurch werden die Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima, die von
den Lieferanten selbst oderinnerhalb ihrer Lieferkette verursacht werden, stetig minimiert.
Unsere Lieferanten sollen sich hierfür für die Entwicklung und den Einsatz umwelt- und
klimafreundlicher Produkte,
Verfahren und Technologien engagieren, um kontinuierlich ökologische Verbesserungen
zu realisieren.
3.2 Abfall und Emissionen
Firma P.Kügler und deren Lieferanten müssen die Sicherheit und die Einhaltung der
Vorschriften bei der Handhabung, der Lagerung, dem Transport, der Entsorgung, dem
Recycling und derWiederverwertung von Abfällen, Abgasen und Abwässern gewährleisten.
Sie schützen das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter sowie Öffentlichkeit
gegenüber Gefahren,welche von Herstellprozessen und/oder Produkten ausgehen
können. Tätigkeiten, die negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen oder
auf die Umwelt haben können, müssen in angemessener Weise gehandhabt, gemessen
und kontrolliert werden.
Die Freisetzung von gefährlichen Substanzen muss minimiert oder sogar verhindert
werden. - Verhalten von Unternehmen
4.1 Rechtliche und sonstige Anforderungen
Unsere Lieferanten und wir haben alle anwendbaren internationalen, nationalen und
lokalen Gesetze und Bestimmungen, vertraglichen Vereinbarungen und international
anerkannten Standards zu kennen und einzuhalten.
Wir handeln verantwortungsvoll und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und
behördlichen Vorschriften. Dies erwarten wir auch von unseren Lieferanten.
4.2 Mitteilung der Nachhaltigkeitsgrundsätze in der Lieferkette
Unsere Lieferanten sollen die in diesem Verhaltenskodex dargelegten Nachhaltigkeits-
Grundsätze auch in ihrer vorgeschalteten Lieferkette umsetzen.
4.3 Verbot von Korruption und Bestechung
Korruption, Erpressung, Untreue, Unterschlagung, Bestechung und Geldwäsche müssen
in jeglicher Form verboten werden und dürfen nicht praktiziert oder geduldet werden.
4.4 Konfliktmineralien
Wir erwarten von unseren Lieferanten eine verantwortungsbewusste Beschaffung von
Mineralien. Sie müssen die nötigen Schritte unternehmen, um Risiken in ihrer Lieferkette
zu identifizieren und zu bewerten. Weiterhin sind unsere Lieferanten dafür verantwortlich,
dass keine Konfliktmineralien an uns geliefert werden.
4.5 Exportkontrolle
Als Unternehmen haben die Anforderungen der
Exportkontrollen, Embargovorschriften und die umfassenden Regeln und
Einschränkungen des freien Warenverkehrs höchste Priorität für uns.
Daher erwarten wir von unseren Lieferanten, dass die geltenden
Außenhandelsbestimmungen sorgfältig eingehalten werden. Des Weiteren setzen wir
voraus, dass sobald Waren transportiert oder gehandelt werden, Dienstleistungen oder
andere Technologien/Software zur Verfügung gestellt werden, diese auf die Vorschriften zu
den EU und US-Sanktionslisten überprüft sind.
Wir setzen die Angabe der zutreffenden produktbezogenen
Exportkontrollklassifizierungen,die Angabe des Ursprungslandes, des HS Codes /Zolltarifnummern
4.6 Meldesystem
Die Mitarbeiter und Geschäftspartner müssen die Möglichkeit haben, Bedenken oder
illegale Aktivitäten ohne die Gefahr von Repressalien zu melden.
Wenn ein geäußertes Anliegen auch Firma Kügler als Partner des Lieferanten betreffen,
muss der Lieferant Firma Kügler unverzüglich informieren.
Mail an: p.kuegler-automatendreherei@t-online.de
oder
auf dem Postweg:
Peter Kügler Dreh und Frästechnik
Deisterstraße 5E
30989 Gehrden